Herzlich willkommen in unserer Dermatologischen Privatpraxis Selters!
Unser komplettes Behandlungsspektrum und einiges darüber hinaus ...
Alle unsere Behandlungsangebote und Spezialisierungen stehen natürlich auch dem Privat-Versicherten zu Verfügung. Deshalb lohnt sich auch ein Besuch unserer anderen Seiten, denn wir wollen unsere Standards hier nicht nur einfach wiederholen!
Gesetzlich oder Privat - Haben wir eine 2-Klassen-Medizin?
Wenn es darum geht, medial gegen die Ärzteschaft "Stimmung" zu machen, egal ob aus einem politischen oder einem Krankenkassen-Lager, ist der Unterschied im Versicherungstatus ein absoluter Dauerbrenner!
Fast mag man diese Dikussionen nicht merh hören, egal ob als Patient oder Arzt. Und die Tücke steckt im Detail: ich wehre mich als Ihr Hautfacharzt schon gegen die Bezeichnung als "Leistungserbringer" im Gesundheitssystem.
Ein Patient ist ja auch kein Leistungsempfänger, jedenfalls nicht aus Sicht der Ärzteschaft!
Aber zur Frage zurück:
Es gibt keine Patienten 2. Klasse!
Jeder Haut- oder Allergiepatient bekommt alle notwenigen diagnostischen und therapeutischen Leistungen!
Die Unterschiede zwischen GKV und PKV sind im Sozialgesetzbuch V geregelt: § 12, das s.g. Wirtschaftlichkeitsgebot, definiert die Ansprüche im solidarisch finanzierten Gesundheitssystem mit 4 Adjektiven:
Jede Leistung muss ausreichend, notwendig, zweckmäßig und ausreichend sein!
Damit wird sicherlich auch verständlich, dass es in der sich städig weiterentwickelnden Medizin immer wieder Bereiche gibt, die außerhalb des gesetzlichen Leistungsbereich stehen.
Natürlich sind solce ärztlichen Leistunen, wie wir sie auf den folgenden Seiten darstellen, auch von Kassenpatienten abrufbar, allerdings ist eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht gegeben, so dass der Patient die Kosten der Behandlung selbst tragen muss.
Patienten mit einem privaten Versicherungsträger und/oder Beihilfe-Berechtigte haben in der Regel keine Erstattungsprobleme (mit Ausnahme rein kosmetischer Leistungen).
Wir informieren Sie gerne in Zweifelsfällen!

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Sozialgesetzbuch (SGB) V

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Grafik Wirtschaflichkeitsgebot







