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Berufsdermatologie

Hautprobleme am Arbeitsplatz gehören in die berufsdermatologische Fachsprechstunde

Endlich eine Lehrstelle nach vielen Bewerbungen und dann nach wenigen Monaten juckende Hautrötungen an den Handrücken! Oder schon 20 Jahre im baugewerbe und plötzlich nässende Bläschen an den Fingern!

Berufsbedingte Hautprobleme im Sinne einer Verschlimmerung bis hin zu chronischen schweren Ekzemen auf dem Boden einer Kontaktsensibilisierung mit dem Zwang zur Unterlassung der Tätigkeit und berufsunfähigkeit stellen ein häufiges Problem in der Bevölkerung dar. Fie Prävalenz von Handekzemen liegt bei ca. 10%, die von schweren chronischen Handekzemen nach Untersuchungen von Prof. Diepgen (Heidelberg) bei 5-7%, Tendenz eher zunehmend.

Hauterkrankungen liegen nach Häufigkeit auf Platz 3 der anerkannten Berufserkrankungen (Platz 1 Lärmschwerhörigkeit, Platz 2 Asbestose der Lunge). So entwickeln 60% der Friseure, 27% des Krankenpflegepersonals und 15% der Metallarbeiter im 1. Ausbildungsjahr ein Handekzem.

Nur eine frühzeitige Diagnose, sowie konsequente Präventions- und Therapiemaßnahmen können die Betroffenen im Beruf halten, sowie eine (weitere) Allergesierung und/oder Chronifizierung verhindern!

 

Überweisungdvordruck F2900

Überweisungspflicht

 

Im Ärzteabkommen §41 (1) ist festgelegt: "Es besteht immer eine Vorstellungspflicht beim Hautarzt, wenn beim Versicherten der V.a. eine berufliche Entstehung oder auch nur Verschlimmerung einer Hautveränderung gegeben ist!

Dies trifft auf die vermehrte Rötung und Trockenheit der Hände bei Friseurinnen genauso zu wie bei Rhagaden beim Metalarbeiter oder Bläschenbildung beim Mauerer. Typische anamnestische Hinweise können die Verschlimmerung der Beschwerden am Arbeitsplatz und die merkliche Besserung/Abheilung am Wochenende oder im Urlaub sein.

Die Überweisung zum Dermatologen wird nach UV-GOÄ gesondert vergütet, das Formular erhalten Sie zB. bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) oder in unserem internen Bereich für Fachkreise.

 

Hautarztbericht

Hautarztbericht und BG-liches §3-Hautarztverfahren

Jeder Verdachtsfall muss abgeklärt werden

Schon nur beim Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang zur Hautveränderung muss ein solches Hautarztverfahren eingeleitet werden. Die dazu erforderliche umfangreiche allergologische Abklärung läuft dabei auch schon über die zuständige BG. Dies ist sehr wichtig, weil die gesetzlichen Krankenkassen die ohnehin schon eingeschränkten Allergie-Testungen in solchen Fällen überhaupt nicht übernehmen.

Ziel eines Hautarztverfahrens ist den Betroffenen in seinem Beruf zu halten; die Angst, Nachteile durch ein BG-Verfahren am Arbeitsplatz zu erleiden ist unbegründet. In bestimmten Fällen ist es sogar möglich, die Benachrichtigung des Arbeitsgebers auszuschließen. Nach der ausführlichen allergologischen Diagnostik und anschließenden Berichterstattung wird in der Regel von den BGen ein §3-Heilverfahren eingeleitet. Über einen Zeitraum von 6 Monaten (oder länger) übernimmt dabei die Berufsgenossenschaft sämtliche Hautschutz- und Hauttherapie-Maßnahmen! 

Das heißt für den Patienten regelmäßige Kontrollen des Hautzustandes beim Facharzt ohne Kassengebühr, alle Medikamente ohne Zuzahlung und die Gestellung sämtlicher Pflegeprodukte.

Begleitende Maßnahmen können außerdem die Überprüfung der Arbeitsplatz-Situation durch den TAD (Technischer Aufsichtsdienst der BG) und/oder die Absolvierung eines 2-tägigen Hautschutzseminars sein.

Die Wiederherstellung und Stabilisierung des Hautzustandes unter Alltagsbedingungen ist oberstes Ziel!

 

S2-Leitlinie Handekzem

Prävention und Innovative Therapie gehen "Hand in Hand"

Leitlinien-Orientierung ist auch beim Chronischen Handekzem unabdingbar, denn es gibt mehr als "Kortison"!

Ca. 7% der Bevölkerung leidet an schweren Handekzemen, die Ursachen liegen natürlich nicht nur im beruflichen Umfeld.  Vielfach kommen gleich mehrere Faktoren bei den Patinten zusammen, man spricht auch von multifaktorieller Verursachung durch Veranlagung (Atopie), Allergie und Irritationen.

Für die Betroffenen, die oft schon jahrelang unter der Erkrankung hohe Einbußen an Lebensqualität erleiden, kommt es nach entsprechender Diagnostik nicht nur auf eine Vermeidung der Irritantien und Allergene im Sinne einer (Sekundär-) Prävention und eine kontinuierliche Basispflege an, sondern auch auf eine effektive Therapie.

Die konsequente Orientierung an der S2-Leitlinie des Chronischen Handekzems (CHE) ist für unsere Praxis selbstverständlich!

 

Angeboten werden alle Optionen der Leitlinie, insbesondere haben wir umfangreiche Erfahrung in der Behandlung mit dem Systemtherapeutikum Alitretinoin, eine neue Therapieoption, die an Wirksamkeit allen bisherigen Verfahren deutlich überlegen ist und für die Patienten zwar auch keine Heilung wemöglicht, aber eine meist seit Jahren nicht mehr gekannte Symptomfreiheit.

 

 

CARPE - Chronisches Handekzem Register zum Patienten Langzeitmanagement

Selbstverständlich beteiligen wir uns im Sinne unseres praxisinternen Qualitätsmanagements auch am nationalen Handekzem-Register CARPE, das an der Universität Heidelberg geführt wird.

Arzneimittel-Sicherheit und -Wirksamkeit haben für den Handekzem-Patienten ebenfalls oberste Priorität.

 

Im Bereich Chronisches Handekzem nehmen wir mit unserer Praxis an folgenden wissenschaftlichen Projekten teil:

 

Nicht-interventionelle Studien (NIS):

Bei einer NIS werden im Rahmen einer Behandlung mit einem zugelassenene Medikament Sicherheits- und Wirksamkeitsdaten erhoben um insbesondere Informationen aus dem Einsatz unter Alltagsbedingungen zu erhalten.

Das wissenschaftliche Interesse ist gerade vor dem Hintergrund des hohen Leidensdrucks der Handekzem-Patienten derzeit besonders groß. Aktuell nehmen wir an folgenden Projekten teil:

FUGETTA - Frühzeitiger und leitliniengerechter Einsatz von Toctino bei Patienten mit CHE - Einfluss auf die Lebensqualität

PASSION - Patient mit CHE im Fokus: Erfassung von Einflussfaktoren auf Lebensqualität, Arbeitsproduktivität und Therapieverlauf unter Toctino

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