IGeL, Selbstzahler- oder Wunschleistungen?
Wenn die Kassen nicht mehr zahlen wollen/mossen ...
Individuelle GesundheitsLeistungen, kurz IGeL, sind der von der Bundesärztekammer geschaffene Oberbegriff für alle medizische Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der (gesetzlichen) Krankenkassen gehören.
Natürlich sind diese Leistungen eine beliebte Spielwiese für medialen Populismus! Denn die gesetzlichen Kankenkassen lassen natürlich Nichts unversucht, um die eigene "Leistungsinsuffizienz" zu verunglimpfen.Aktuell wird das Thema im Kölner EXPRESS schlagzeilenmäßig ausgeschlachtet, aber auch andere fachfremde Institutionen, wiezum Beispiel die Stiftung Warentest, lassen sich gerne "vor den Karren" spannen.
Wir verwenden in unserer Praxis ausschließlich den Begriff "Wunschleistung"!
Darunter fassen wir alle diagnostischen und therapeutischen Leistungen, die medizinisch sinnvoll und machbar sind und von Ihnen, sehr geehrte Patienten, nach entsprechender vorheriger Beratung ausdrücklich gewünscht werden!
Dies erstreckt sich von der einfachen Entfernung störender Hautveränderungen (beispielsweise "Stielwarzen", Fettgeschwülsten (Lipome) oder "Alterskeratosen"), Laserbehndlungen (z.B. Besenreiser- oder Tatoo-Entfernungen oder Haarentfernungen), bis hin zur hochmodernen computergestützten Hautkrebsvorsorge oder Photodynamischen Therapie flächiger Hautkrebsvorstufen.







