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Wichtiges "Drumherum"

Hinweise und Hilfestellungen für Ihre (Erst-) Vorstellung in der Praxis

Aufnahme in der Praxis

Wenn Sie sich erstmals in unserer Praxis vorstellen müssen wir eine elektronisch Patienten-Akte an der Anmeldung anlegen. Dazu benötigen wir von Ihnen in jedem Fall die Versicherten-Karte. Diese ist auch in jedem neuen Quartal vorzulegen, unabhängig, ob Sie eine Überweisung mitbringen oder nicht.

Weiterhin benötigen wir von Ihnen wichtige Kontaktdaten, sowie allgemeine Informationen zu Ihrem allgemeinen Gesundheitszustand, da dies ggfs. bei einem Therapievorschlag unsererseits Berücksichtigung finden muss. Dazu erhalten Sie von meinen Mitarbeiterinnen einen allgemeinen Anamnesebogen. Bitte nehmen Sie sich ausreichend Zeit für eine sorgfältige Bearbeitung. Gerne helfen Ihnen meine Mitarbeiterinnen auch beim Ausfüllen. Wer dies schon in Ruhe zu Hause oder auch mit seinem Hausarzt ausfüllen möchte, findet diesen Bogen zum downloaden hier als =>Word-Datei oder als =>PDF.

Für Patienten mit Schuppenflechte, die unsere Schwerpunkt-Praxis aufsuchen möchten, haben wir noch einigen weitere Erhebungsbögen zur Krankheitsvorgeschichte, zur Frage der Gelenkbeteiligung (Psoriasis-Arthritis) und zur Lebensqualität, die Sie auf der Seite Behandlungsschwerpunkt Psoriasis erläutert und als Download zur Verfügung gestellt bekommen!

Bitte haben Sie Verständnis für "etwas Bürokratie" gleich zu Beginn, aber je besser wir Sie als Patient kennen, um so besser können wir Sie auch fachärztlich betreuen!

Überweisung oder 10€-Kassengebühr

Zum 01.01.2004 haben sich per Gesetz die Zuzahlungs-Regeln der Gesetzlichen Krankenkassen geändert. In § 28 des SGB V wurde die Praxisgebühr eingeführt. Schon lange her, aber auch heute nicht selten ein emotionaler Diskussionspunkt an der Anmeldung. Wir verwenden in unserer Praxis nur den Begriff "Kassengebühr", weil wir unverständlicherweise als Inkassounternehmen für die Kostenträger benutzt werden; aber egal wie man die 10€-Gebühr auch tituliert, dies sind die Vorgaben:

  • jeder Versicherte ab dem 18. Lebensjahr muss die Gebühr beim ersten Arztkontakt im Quartal an die Krankenkasse zahlen
  • Ausnahmen: Sie haben eine Befreiung (und legen uns das Befreiungskärtchen vor) oder Siekommen ausschließlich zu einer Vorsorgeuntersuchung (gesetzliches Hautkrebs-Screening) oder einer Impfung
  • bei jeem weiteren notwendigen Arztbesuch muss Ihnen Derjenige, der die Kassengebühr eingezogen hat (Primärschein), eine Überweisung ausstellen, die dann von der neuerlichen Erhebung derKassengebühr befreit
  • die Quittung über die Kassengebühr ist nur für den Vertretungsfall bestimmt, sie gilt nicht als Ersatz für eine (fehlende) Überweisung

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie ohne Kassengebühr oder Überweisung nicht behandeln können, egal, ob vergessen, verloren oder abgelaufen, da vom letzten Quartal. Bitte achten Sie beim Ausstellen einer Überweisung auch darauf, dass die richtige Fachrichtung vermerkt ist, eine Überweisung zum Orthopäden oder ... können wir nicht annehmen.

Da wir alle viel im Kopf haben müssen und man deshalb auch mal was vergessen kann, können Sie im Ausnahmefall auch mal eine Überweisung nachreichen, allerdings müssen wir innerhalb der Nachreichungsfrist eine Pfandgebühr erheben. Gefaxte Überweisungen vom z.B. Hausarzt sind ebenfalls nicht gültig.

Wichtige Unterlagen

Bitte bringen Sie, -soweit vorhanden-, wichtige Befunde, Voruntersuchungsergebnisse (zeitnahes Labor, Histologien) und Arzt- und KrHs-Berichte Ihre Erkrankungen betreffend, sowie Allergie-Pass, UV-Pass, Nachsorge-Pass und eine Auflistung Ihrer aktuellen Medikamenteneinnahme mit Einnahmemenge und Einnahmezeitpunkt mit in die Praxis. Wichtig sind auch konkrete Vorangaben zu etwaigen Vortherapien!

Da wir eine vollelektronische Patientenkartei haben werden alle auswärtigen Befunde digitalisiert, deshalb können Sie gerne auch Ihre Orginale mitbringen, Sie erhalten Sie beim Verlassen der Praxis wieder ausgehändigt!

Voruntersuchungen und Labor

Bei bestimmten Erkranungen und für verschiedene Behandlungen sind auch verschiedene allgemeine Körperdaten wichtig bzw. erfoderlich: so werden ggfs. Körpergröße, aktuelles Gewicht, Bauch- und Hüftumfang, sowie der Ruhe-Blutdruck erfragt/ermittelt.

Notwendige Laboruntersuchungen werden i.d.R. direkt von meine fachkundigen Mitarbeiterinnen eingeleitet. Nur wenige Erkrankungen/Therapien erfordern eine Nüchternabnahme, wenn (z.B. Toctino®), dann bitte morgens zwischen 8 und 10 Uhr (außer Montagmorgen) vorstellen. Bitte beachten Sie, dass die meisten Wiederholungsrezepte für eingeleitete Systemtherapien nicht ohne Laborkontrolle ausgestellt werden können.

Hausärztliche Kolleginnen und Kollegen können sich im geschützten Fach-Portal gerne anmelden und dort erforderliiche Laborprofile nachlesen und/oder runterladen.


 

Ablauf in der Praxis

Bis zu Ihrem Termin folgen Sie bitte den Hinweisen meiner Mitarbeiterinnen. Wir sind bestrebt die Termine so exakt wie möglich einzuhalten. Dies gelingt leider nicht immer, dafür können verschiedenste Gründe in Frage kommn:

  • Akute Notfälle in der Praxis (Allergien, Impfungen, Infusionsreaktionen)
  • Unerwartete Operations-Komplikationen
  • Übernahme von Patienten aus stationärer Behandlung
  • Unvorhersehbare und schwierige Krankheitsfälle in der Regelsprechstunde
  • Dringende Akutpatienten, die eingeschoben werden müssen
  • Patienten aus kollegialer Urlaub- oder Krankheitsvertretung
  • Unaufschiebbare Telefonate mit Kollegen, Kliniken, Kostenträgern, Pflegediensten oder Behörden
  • Berufspolitische "Notfälle"
  • (Erschöpfung des Chefs, Kaffeemangel)

Wir bitten zu beachten, dass wir verschiedene Terminpläne in der Praxis führen. Deshalb kann der Eindruck entstehen, dass ein Mit-Patient, der viel später ins Wartezimmer gekommen ist, trotzdem früher rausgerufen wird, z.B. weil er einen OP-Termin hat, während Sie einen normalen Sprechstundentermin haben.

Außer Montags während der Akut-Sprechstunde betreiben wir eine Terminsprechstunde. Je nach Erkrankungsfall beträgt die Wartezeit auch mal 8-10 Wochen, wer nur zu einem bestimmten Termin kann, -z.B. in der Abendsprechstunde um 18.45 Uhr-, hat ggfs. noch längere Wartezeiten. Dies ist für uns leider nicht abzuändern, laut Politik besteht ja kein Ärztemangel, der Westerwald-Kreis ist mit Hautärzten sogar "überversorgt" und deshalb auch für Neuniederlassungen gesperrt! 

Niemand möchte Sie unnötig lange in der Praxis warten lassen. Unbedingt erforderlich ist neben dem eigentlichen Patientenkontakt aber auch eine ausführliche Dokumentation. Deshalb dauert eine Behandlung immer deutlich länger als der reine Arzt-Patientenkontakt. Sollten Sie aber trotzdem mal das Gefühl haben, "vergessen worden zu sein", fragen Sie gerne an der Anmeldung nach, Nobody is perfect.

 

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