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Berufsdermatologie

Hautprobleme am Arbeitsplatz gehören in die berufsdermatologische Fachsprechstunde

Endlich eine Lehrstelle nach vielen Bewerbungen und dann nach wenigen Monaten juckende Hautrötungen an den Handrücken! Oder schon 20 Jahre im Baugewerbe und plötzlich nässende Bläschen an den Fingern!

Berufsbedingte Hautprobleme im Sinne einer Verschlimmerung bis hin zu chronischen schweren Ekzemen auf dem Boden einer Kontaktsensibilisierung mit dem Zwang zur Unterlassung der Tätigkeit und Berufsunfähigkeit stellen ein häufiges Problem in der Bevölkerung dar. Fie Prävalenz von Handekzemen liegt bei ca. 10%, die von schweren chronischen Handekzemen nach Untersuchungen von Prof. Diepgen (Heidelberg) bei 5-7%, Tendenz eher zunehmend.

Hauterkrankungen liegen nach Häufigkeit auf Platz 3 der anerkannten Berufserkrankungen (Platz 1 Lärmschwerhörigkeit, Platz 2 Asbestose der Lunge). So entwickeln 60% der Friseure, 27% des Krankenpflegepersonals und 15% der Metallarbeiter im 1. Ausbildungsjahr ein Handekzem.

Nur eine frühzeitige Diagnose, sowie konsequente Präventions- und Therapiemaßnahmen können die Betroffenen im Beruf halten, sowie eine (weitere) Allergesierung und/oder Chronifizierung verhindern!

Überweisungspflicht

Im Ärzteabkommen §41 (1) ist festgelegt: „Es besteht immer eine Vorstellungspflicht beim Hautarzt, wenn beim Versicherten der V.a. eine berufliche Entstehung oder auch nur Verschlimmerung einer Hautveränderung gegeben ist!“

Dies trifft auf die vermehrte Rötung und Trockenheit der Hände bei Friseurinnen genauso zu wie bei Rhagaden beim Metalarbeiter oder Bläschenbildung beim Mauerer. Typische anamnestische Hinweise können die Verschlimmerung der Beschwerden am Arbeitsplatz und die merkliche Besserung/Abheilung am Wochenende oder im Urlaub sein.

Die Überweisung zum Dermatologen wird nach UV-GOÄ gesondert vergütet, das Formular erhalten Sie zB. bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) oder in unserem internen Bereich für Fachkreise.

Überweisungvordruck F2900

Hautarztbericht und BG-liches §3-Hautarztverfahren

Jeder Verdachtsfall muss abgeklärt werden

Schon nur beim Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang zur Hautveränderung muss ein solches Hautarztverfahren eingeleitet werden. Die dazu erforderliche umfangreiche allergologische Abklärung läuft dabei auch schon über die zuständige BG. Dies ist sehr wichtig, weil die gesetzlichen Krankenkassen die ohnehin schon eingeschränkten Allergie-Testungen in solchen Fällen überhaupt nicht übernehmen.

Ziel eines Hautarztverfahrens ist den Betroffenen in seinem Beruf zu halten; die Angst, Nachteile durch ein BG-Verfahren am Arbeitsplatz zu erleiden ist unbegründet. In bestimmten Fällen ist es sogar möglich, die Benachrichtigung des Arbeitgebers auszuschließen. Nach der ausführlichen allergologischen Diagnostik und anschließenden Berichterstattung wird in der Regel von den BGen ein §3-Heilverfahren eingeleitet. Über einen Zeitraum von 6 Monaten (oder länger) übernimmt dabei die Berufsgenossenschaft sämtliche Hautschutz- und Hauttherapie-Maßnahmen!

Das heißt für den Patienten regelmäßige Kontrollen des Hautzustandes beim Facharzt ohne Kassengebühr, alle Medikamente ohne Zuzahlung und die Gestellung sämtlicher Pflegeprodukte.

Begleitende Maßnahmen können außerdem die Überprüfung der Arbeitsplatz-Situation durch den TAD (Technischer Aufsichtsdienst der BG) und/oder die Absolvierung eines 2-tägigen Hautschutzseminars sein.

Die Wiederherstellung und Stabilisierung des Hautzustandes unter Alltagsbedingungen ist oberstes Ziel!

Hautarztbericht

Prävention und Innovative Therapie gehen „Hand in Hand“

Leitlinien-Orientierung ist auch beim Chronischen Handekzem unabdingbar, denn es gibt mehr als „Kortison“!

Ca. 7% der Bevölkerung leidet an schweren Handekzemen, die Ursachen liegen natürlich nicht nur im beruflichen Umfeld.  Vielfach kommen gleich mehrere Faktoren bei den Patienten zusammen, man spricht auch von multifaktorieller Verursachung durch Veranlagung (Atopie), Allergie und Irritationen.

Für die Betroffenen, die oft schon jahrelang unter der Erkrankung hohe Einbußen an Lebensqualität erleiden, kommt es nach entsprechender Diagnostik nicht nur auf eine Vermeidung der Irritantion und Allergene im Sinne einer (Sekundär-) Prävention und eine kontinuierliche Basispflege an, sondern auch auf eine effektive Therapie.

Die konsequente Orientierung an der S2-Leitlinie des Chronischen Handekzems (CHE) ist für unsere Praxis selbstverständlich!
 
Angeboten werden alle Optionen der Leitlinie, insbesondere haben wir umfangreiche Erfahrung in der Behandlung mit dem Systemtherapeutikum Alitretinoin, eine neue Therapieoption, die an Wirksamkeit allen bisherigen Verfahren deutlich überlegen ist und für die Patienten zwar auch keine Heilung bemöglicht, aber eine meist seit Jahren nicht mehr gekannte Symptomfreiheit.

S2-Leitlinie Handekzem

Berufsbedingter Hautkrebs (BK 5103)

 

Wir erstellen gerade einen neuen Artikel mit allen wichtigen Informationen zu dieser noch recht "jungen" Berufskrankheit.

Siehe aber auch "Behandlungsspektrum Hautkrebs".