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Zertifizierung „Zentrum heller Hautkrebs“

Selters/Östrich-Winkel. Schon mit seiner Publikation „Gemeinsam stark gegen hellen Hautkrebs“ im Focus Gesundheit (siehe weiter unten) hat sich das Netzwerk onkoderm klar positioniert und die Wichtigkeit der Früherkennung und Frühbehandlung des hellen Hautkrebses (Basalcellkarzinome und Plattehepithelkarzinome) herausgestellt.

Jetzt wurde ein gemeinsames Curriculum zu diesem wichtigen Zukunftsthema der Dermatologie entwickelt und in einem Schulungsprogramm für Ärzte und medizinische Fachangestellte durchgeführt und abgeprüft. Die teilnehmenden Praxen wurden nach erfolgreicher Absolvierung mit dem Zertifikat Behandlungszentrum Heller Hautkrebs ausgezeichnet.

Auch unsere Praxis hat daran erfolgreich teilgenommen.

Übergabe des Zertifikats an Dr. von Kiedrowski

Früherkennung ist immer besser als Nachsorge!

Hautkrebs-Neuerkrankungen steigen stetig an

Nimmt man alle Hauttumorarten zusammen, so ist bei Frauen wie Männern Hautkrebs die häufigste Tumorart überhaupt.

Die Neuerkrankungsraten sind stetig steigend und alamierend: jährlich verzeichnen die Krebsregister ca. 18000 neue Maligne Melanome (Schwarzer Hautkrebs) und über 200000 Neuerkrankungen an nicht-melanocytären Hauttumorens (Heller Hautkrebs). Dabei kommt das Maligne Melanom durchaus auch schon in jüngerem Lebensalter vor, während Basaliome und Spinaliome (nicht-melanocytäre Hautkrebs-Formen) eine Erkrankung des mittleren bis fortgeschritteneren Erwachsenalter ist.

Deutsches Krebsregister

Ursachen für Hautkrebsenstehung

Die Ursachen sind sicherlich sehr vielschichtig: so spielen Genetik und Hauttyp, aber auch der Umgang mit UV-Licht eine bedeutsame Rolle. Wissenschaftlich gesichert ist die besondere Bedeutung frühkindlicher hoher Sonnen-Belastung für die Entwicklung eines Melanoms, während beim hellen Hautkrebs die kummulative UV-Belastung, also die Tageslicht-Exposition über die Lebenszeit wohl die entscheidende Rolle spielt.

Hier spielt auch unser geändertes Freizeitverhalten eine große Rolle. Durch sportliche Aktivitäten, aber auch die Möglichkeit, jederzeit Sonnenurlaube unabhängig von der jeweiligen Jahreszeit zu verbringen geben wir unserer Haut kaum Zeit für Regeneration. Und dann ist da noch das ewige Thema der Solarien, durch die Industrie permanent bagatellisiert. Der Hauttyp-Bestimmung durch „Fachpersonal“ ist genauso eine Absage zu erteilen, wie der Werbeaussage, Solarien würden sogar „vor der Hautkrebsentstehung schützen“. 

Hier sei nochmals auf die Bedeutung der kummulativen UV-Exposition hingewiesen. Immerhin hat die Einstufung von Ultraviolettem Licht als „potentell kanzerogen (krebserregend)“ dazu geführt, dass minderjährige Personen keinen Zugang zu Solarien mehr haben dürfen!

Das in diesem Kontext auch die berufliche UV-Belastung bei den zahlreichen Outdoor-Tätigkeiten (z.B. Land- und Fortwirte, Straßen-, Hoch- und Tiefbauarbeiter, Dachdecker, aber auch Landschaftsgärtner oder Schwimmmeister, etc.) eine nicht unerhebliche Rolle spielt, wird zunehmend bewusst und hat dazu geführt, dass die Einführung einer eigenen Berufskrankheit „UV-bedingter Hautkrebs“ unmittelbar bevor steht; Anerkennungen in begründeten Einzelfällen haben bereits vielfach stattgefunden.

Risiko UV-Belastung (z.B. Urlaub/Freizeit)

Risiko Solarium

Risiko Sonnenbrand

UV-Schutz für die Haut und Früherkennung ist deshalb wichtig!

Siehe dazu auch den SWR-TV-Beitrag am Seitenanfang. Informationen zum UV-Index an Ihrem Aufenthaltsort finden Sie auf der Website des Deutschen Wetterdienst unter www.dsd.de/DE/leistungen/gefahrenindizesuvi/gefahrenindexuvi.html .

Die häufigsten Hautkrebs-Arten

Früherkennung bedeutet auch frühzeitige Behandlung: damit ist Hautkrebs heilbar!

Es gibt sehr viele unterschiedliche Hautkrebs-Arten, sowie auch Vorstufen. Die drei Häufigsten sind unten bebildert; das Basalcellcarzinom (oder auch Basaliom oder abgekürzt BCC) kommt mit Abstand am häufigsten vor.

Gerade in der Frühphase sind die charakteristischen Merkmale häufig allerdings nur schwach ausgeprägt, was die Erkennung für den Laien oder weniger Fachkundigen erschwert. Hautkrebs juckt oder schmerzt (leider) nicht!

Das Malignes Melanom ist der aggressivste Tumor überhaupt, Zehntel- Millimetern Eindringtiefe entscheiden über den Anschluss an Blut- und/oder Lymphgefäße und damit über eine mögliche Streuung der entarteten Zellen im Organismus. Melanome können sich aus vor bestehenden Pigmentflecken entwickeln (ca. 35%) oder de novo (neu) entstehen (ca. 65%). Sichtbare Vorstufen existieren nicht.

Basaliome und Spinaliome wachsen meistens sehr langsam und werden daher nicht selten lange als harmlose „Rötung“ verkannt. Beide Tumore metastasieren (streuen) i.d.R. nicht, oder wenn, erst nach jahrelangem Übersehen und Wucherns. Demzufolge ist hier die Sterblichkeit sehr gering, weswegen Krankenkassen und Krebsregister diese bösartigen Hauttumore auch bagatellisieren. Als Folge chron. UV-Schädigung zeigen sich an der betroffenen Haut Vorstufen, s.g. Aktinische Keratosen, die gut behandelbar sind.

Basalcellcarzinom (BCC)

Spinocelluläres Carzinom (SCC)

Malignes Melanom (MM)

Dermato-Chirurgie und andere Möglichkeiten

Qualitäts-gesichertes Operieren, Photodynamische Therapie oder Immunmodifier?

Soweit Ausdehnung und Lokalisation es zulassen werden Hautturmore und etwaige Vorstufen operativ entfernt. Unsere Praxis ist nach den „Richtlinien Ambulantes Operieren“ der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz zertifiziert und für die ambulante Operationstätigkeit zugelassen.

Operiert wird überwiegend in Lokalanästhesie (örtlicher Betäubung), für besondere Fälle besteht eine Kooperation mit einem niedergelassenen Anästhesisten, so dass auch Kurznarkosen möglich sind (z.B. Kleinkinder). Jede Entfernung mit unklarer Dignität (Beningnes oder malignes Wachstum?) wird einer dermato-pathologischen Abklärung zugeführt.

Es gibt Alternativen zum Skalpell, allerdings sind diese zum Teil vom histologischen Befund abhängig und nicht immer im Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.

Folgende Verfahren zur Behandlung von Hautkrebs oder entsprechenden Vorstufen werden bei uns außerdem angewendet:

  • Kryo-Therapie (Vereisung mit flüssigem Stickstoff)
  • Lokaltherapien (Diclofenac-Hyaloronsäure, 5-FU, Imiquimod)
  • Photodynamische Therapie (>>>Wunschleistung/IGeL)
  • Adjuvante Interferon-Therapie

Ambulante Operationen

Photodynamische Therapie (PDT) – ein Klick auf dieses Bild führt Sie zu einem informativen Film über diese Therapieoption

Immun-Modifier aktivieren die körpereigene Abwehr gegen Hautkrebs-Vorstufen

Grundsätzlich ist auch die Radiatio (Röntgen-Bestrahlung) in bestimmten Fällen eine Therapiealternative, die wir mit den Patienten individuell besprechen.

Für die Durchführung einer Sentinel-Node-Biopsie (Wächterlymphknoten), die bei Malignen Melanomen mit mehr als 1 mm Dickenwachstum internationaler Standard ist, kooperieren wir mit dem Hautkrebszentrum Rhein-Main der Uni Mainz.

Außerdem bieten wir in unserer Praxis natürlich auch Onkologische Nachsorge für unsere Hautkrebs-Patienten an!

Gesetzliches Hautkrebs-Screening

Alle 2 Jahre für alle Versicherten ab dem vollendeten 35. Lebensjahr

Weltweit einmalig ist das Programm einer gesetzlichen Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs in Deutschland seit dem 1. Juli 2008 eingeführt. Gemäß den Früherkennungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) haben sich über 32000 (Kassen-)Ärztinnen und Ärzte durch ein bundeseinheitliches 8-stündigen Fortbildungsprogramm zertifiziert und diese Untersuchung seit Einführung bei mehr als 30 Millionen Personen durchgeführt.

Diese Untersuchung stellt ein Screening dar, dies bedeutet eine Inaugenscheinnahme des gesamten Köpers von Kopf bis Fuß ggfs. unter Hinzunahme des Auflichtmikroskoes. Als anspruchsberechtigter GKV-Patient können Sie selbst wählen, ob Sie das Screening von einem zertifizierten Allgemeinmediziner oder Facharzt für Dermatologie vornehmen lassen. Eine Überweisung ist für diese Früherkennungsuntersuchung nicht erforderlich! Allgemeinmediziner müssen bei Auffälligkeiten immer zum „Zweitscreening“ an einen Dermatologen überweisen, der die komplette Untersuchung wiederholt.

Weitere Informationen zum gesetzlichen Hautkrebs-Screening finden sie auch hier!

Auch wir sind eine entsprechend zertifizierte Praxis. Dr. von Kiedrowski war 2007 sogar einer von 4 vom ZI (Zentralinstitut der Kassenärztlichen Vereinigungen) zertifizierten Hautkrebsscreening-Trainern und hat seinerzeit die Ausbildung/Zertifizierung für ganz Rheinland-Pfalz mitorganisiert!

Sinnvolle und optimierte Hautkrebs-Früherkennung

Es gibt kein „zu früh“ für das „Erste Mal“!

Hautkrebs-Früherkennung hat es beim Dermatologen natürlich auch schon vor der Einführung des gesetzlichen Screening gegeben, grundsätzlich für Privatversicherte oder als Selbstzahler-Leistung! Mit dem Einführen des gesetzlichen Screenings und dessen Vorgaben stellt sich in der Praxis jetzt öfter die Frage, ab welchem Alter und wie oft eine eine solche Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung überhaupt anzuraten ist?

Suspekte Hautveränderungen immer anschauen lassen!

Wichtig ist zunächst mal die regelmäßige Eigenkontrolle der Haut. Entdecken Sie selbst eine wie auch immer geartete Auffälligkeit, ist die Abklärung dieser Veränderung immer eine Leistung Ihrer Krankenkasse, denn es handelt sich zumindest um den Ausschluss einer Krankheit!

Damit bleibt der Rest Ihrer Haut aber unkontrolliert! Da das Maligne Melanom, – wenn auch selten –, auch schon im Kindes- und Jugendalter auftreten kann, liegt es in der Verantwortung jedes Einzelnen, zu entscheiden, ab wann es für einen selbst Sinn macht, eine Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung durchführen zu lassen. Familienanamnese, Hauttyp oder Anzahl der Pigmentmale können hier Anhaltspunkte darstellen.

Screening im Rahmen von Sonderverträgen

Verschiedene gesetzliche Krankenkassen haben die Sinnhaftigkeit einer regelmäßigen Hautkrebs-Früherkennung auch unabhängig der gesetzlichen Vorgaben des GBA verstanden und im Rahmen von Zusatzverträgen (§140a) für weitere Personengruppen ein Hautkrebs-Screening beim Dermatologen vereinbart.

Einen Übersicht über diese Krankenkassen und die jeweilige Anspruchsberechtigung (Altersgrenzen, Häufigkeit) erhalten Sie >>>hier oder Sie fragen in unserer Praxis nach. Außerhalb dieser Verträge ist eine Hautkrebs-Früherkennung natürlich jederzeit als Wunschleistung/IGeL möglich und sinnvoll!

Screening ist nicht gleich Hautkrebs-Früherkennung

Beim gesetzlichen Screening wird die Haut „in Augenschein genommen“; moderne Hautkrebs-Früherkennung nutzt auch moderne Technik!

Ausbildung und Erfahrung ist das eine, moderne apperative Zusatzdiagnostik das andere: sicherlich lässt sich mit dem Auge des erfahrenen Dermatologen schon viel erkennen, wissenschaftlich unstrittig ist aber der Zusatznutzen der einfachen oder digitalen Dermatoskopie.

Beide Verfahren bieten wir Ihnen auch in unserer Praxis!

Zusatzoption digitale Dermatoskopie

Mit einem modernen Dermatoskop lassen sich sowohl nicht-melanozytäre, als auch besonders pigmentierte (melanozytäre) Hauttumore bei 10-facher Vergrößerung und optimaler farbgetreuer Bildwiedergabe untersuchen.

Die analoge Dermatoskopie ist seit dem 01.04.2020 Bestandteil des gesetzlichen Hautkrebsscreenings, in unserer Praxis wird auch die digitale Variante mit entsprechender Aufnahme und Speicherung der Bilder angeboten.

Private Krankenkassen und Beihilfestelle übernhemen diese digitale Untersuchungsleistung regelhaft. Natürlich sind diese Verfahren auch für gesetzlich Versicherte als Wunschleistung zu erhalten.

Bitte sprechen sie uns an.

Dermatokop Dermo Genius

Zusatzoption Body-Mapping und Moleanalyzer

Das s.g. FotoFinder©-System stellt die derzeit wohl modernste Form einer Hautkrebs-Früherkennung dar. Die Aufnahmekamera medicam 800HD erstellt hochauflösende Bilder mit 20-70-facher Vergrößerung, die im eigenem System (auch für Verlaufskontrollen) gespeichert werden können. Auf Wunsch können Daten auf CD oder USB-Speichermedien oder als Farb-Prints mitgegeben werden.

Beim Total-Body-Mapping wird softwaregesteuert eine komplette und systematische Fotodokumentation der Hautoberfläche erstellt (16 Aufnahmen), die bei Folgeaufnahmen mit den Referenzaufnahmen verglichen werden können (Ghost-Technik). Damit entgeht keine auch noch so kleinste Veränderung mehr. Auch Neubildungen werden von Softwaresystem Bodyscan pro erkannt und direkt auf dem Bildschirm markiert.

Mit dem Moleanalyzer steht last not least ein Expertensystem zur Melanom-Früherkennung zur Verfügung, welches in Zusammenarbeit mit der Universitäts-Hautklinik Tübingen entwickelt wurde. Es analysiert melanozytäre Naevi nach klinisch erprobten Mustererkennungs-Algorithmen und liefert eine sofortige zweite Meinung mit Angabe eines Gefährdungsscores. Das gibt, -gerade in zweifelhaften Fällen-, zusätzliche Sicherheit bei der Früherkennung Maligner Melanome.

Diese Zusatzuntersuchungen werden (i.d.R.) von allen privaten Krankenkassen und den Beihilfe-Stellen übernommen. Ansonsten stellen sie eine >>>Wunschleistung/IGeL dar. Gerne informieren wir Sie auch bei Ihrerm Besuch in unserer Praxis.

FotoFinder Dermatoskopie-Tower

Melanomfrüherkennung ist lebensrettend!

Ein weiteres diagnostisches Verfahren in unserer Praxis:
Elektronische Impedanzspektroskopie (EIS)

Ein neuer Weg, die Genauigkeit bei der Melanom(früh-)erkennung zu steigern!

Modernste Technik in der Frühdiagnostik von schwarzem Hautkrebs ab sofort in unserer Praxis:mit diesem innovativen Verfahren können wir die Sicherheit in der Beurteilung pigmentierter Hautläsionen erhöhen. Dies bedeutet zum einen, dass unnötige Operationen vermieden, zum anderen aber Frühstadien mit größerer Sicherheit nicht übersehen werden. Bei diesem wissenschaftlich geprüften Verfahren wird die Zusammensetzung der intra- und extrazellulären Umgebung, die Zellform und -größe, sowie die Zusammensetzung der Zellmembran (alles ähnliche Kriterien wie sie Histopathologen bei der feingeweblichen Untersuchung unter dem Mikroskop anwenden) durch elektrische Wellen in unterschiedlichen Frequenzen (1kHz – 2,5 MHz) analysiert.

Das Verfahren ist völlig schmerzfrei und ungefährlich und ergänzt die rein visuellen Untersuchungsmethoden.

EIS-Gerät Nevisense (oben), Methode der Impedanzspektroskopie (unten)

Für gesetzlich-versicherte Patienten ist dies eine (erschwingliche) Zusatzleistung, die nicht erstattungsfähig ist; für privat-versicherte Patienten erfolgt die Berechnung über die GOÄ-Ziffer 840 (Analog-Ziffer) und ist damit i.d.R. erstattungsfähig.

Bitte sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne!