Tel.: (0 26 26) 92 14 50

IGeL, Selbstzahler- oder Wunschleistungen?

Wenn die Kassen nicht mehr zahlen wollen/müssen ...

Individuelle Gesundheits-Leistungen, kurz IGeL, sind der von der Bundesärztekammer geschaffene Oberbegriff für alle medizinischen Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der (gesetzlichen) Krankenkassen gehören.

Natürlich sind diese Leistungen eine beliebte Spielwiese für medialen Populismus! Denn die gesetzlichen Krankenkassen lassen natürlich Nichts unversucht, um die eigene „Leistungsinsuffizienz“ zu verschleiern (z.B. der IGeL-Monitor). Immer wieder wird das Thema im Internet oder in Printmedien ausgeschlachtet, aber auch fachfremde Institutionen, wie zum Beispiel die Stiftung Warentest, lassen sich gerne „vor den Karren“ spannen.

Wir verwenden in unserer Praxis ausschließlich den Begriff „Wunschleistung“!

Darunter fassen wir alle diagnostischen und therapeutischen Leistungen, die medizinisch sinnvoll und machbar sind und von Ihnen, sehr geehrte Patienten, nach entsprechender vorheriger Beratung ausdrücklich gewünscht werden!

Dies erstreckt sich von der einfachen Entfernung störender Hautveränderungen (beispielsweise „Stielwarzen“, Fettgeschwülsten (Lipome) oder „Alterskeratosen“), Laserbehandlungen (z.B. Besenreiser-, Tatoo- oder auch Haarentfernungen), bis hin zur hochmodernen computergestützten Hautkrebsvorsorge oder Photodynamischen Therapie flächiger Hautkrebsvorstufen.

Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie ausführlich über das Angebot unserer Praxis!